Informationen
Verkehrswert nach §194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Gründe für eine Wertermittlung von Immobilien
- Vermögensübersicht
- Ankauf oder Verkauf
- Ehescheidung
- Erbauseinandersetzung
- Vormundschafts-/Betreuungsangelegenheiten
- Zwangsversteigerung
- Rechtsstreitigkeiten
- Erbschaften oder Schenkungen sind geplant
- Steuerliche Zwecke
Ablauf
Kontaktaufnahme
Sie nehmen mit uns über das Kontaktformular, per E-Mail, per Telefon oder persönlich im Büro Kontakt auf und erläutern uns die Bewertungsaufgabe oder Ihr Anliegen.
Kostenangebot
Wir beraten Sie individuell zur Bewertungsaufgabe und erstellen Ihnen für Ihren konkreten Bewertungsfall ein Kostenangebot (kostenlos).
Für die Immobilienbewertung benötigen wir folgende Unterlagen und Auskünfte:
Die benötigten Unterlagen variiren je nach Auftragsumfang
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Wohn-/Nutzflächenberechnung bzw. Bruttogrundflächenberechnungen
- Grundrisspläne aller Geschosse
- Gebäudeschnitte und Ansichten
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Auskünfte aus dem Altlastenkataster
- Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen und Abgaben nach KAG
- Mietverträge/Pachtverträge oder Mietaufstellung mit Mietvereinbarungen
- Auskünfte zum Bauplanungsrecht (§30, §33, §34, §35 BauGB)
- Baubeschreibung
- Teilungserklärung