Informationen zur Immobilienbewertung
Wölfinger - Immobilienbewertung im Rhein-Sieg-Kreis
Hier erhalten Sie grundlegende Informationen rund um die Immobilienbewertung, die Bewertungsverfahren sowie den Ablauf eines Gutachtens. Wir erläutern verständlich, was hinter einer professionellen Immobilienbewertung steckt, wann sie sinnvoll ist und wie der Bewertungsprozess strukturiert abläuft. Ziel ist es, Ihnen Transparenz und Sicherheit bereits vor der Beauftragung zu bieten.
Verkehrswert nach §194 BauGB
Der Verkehrswert, auch als Marktwert bezeichnet, ist im §194 des Baugesetzbuches (BauGB) gesetzlich definiert. Er beschreibt den Preis, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte. Dabei werden die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die Beschaffenheit sowie die Lage der Immobilie berücksichtigt. Persönliche oder ungewöhnliche Umstände bleiben unberücksichtigt. Der Verkehrswert bildet somit eine objektive und nachvollziehbare Grundlage für Ihr Vorhaben.
Wann ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?
-
Vermögensübersicht Übersichtliche und nachvollziehbare Ermittlung des Immobilienwertes zur Vermögensdarstellung.
-
Ankauf oder Verkauf Realistische Wertermittlung als Grundlage für eine sichere Kauf- oder Verkaufsentscheidung.
-
Ehescheidung Neutrale Immobilienbewertung zur fairen Vermögensaufteilung bei Trennung oder Scheidung.
-
Erbauseinandersetzung Objektive Wertermittlung zur gerechten Aufteilung des Immobilienvermögens unter Erben.
-
Vormundschafts-/ Betreuungsangelegenheiten Sachliche Immobilienbewertung zur Vorlage bei Gerichten oder betreuenden Institutionen.
-
Zwangsversteigerung Fundierte Wertermittlung zur Einschätzung des Immobilienwertes im Versteigerungsverfahren.
-
Rechtsstreitigkeiten Nachvollziehbare Gutachten als Grundlage für rechtliche Auseinandersetzungen.
-
Geplante Erbschaften oder Schenkungen Objektive Immobilienbewertung zur Vorbereitung von Vermögensübertragungen.
-
Steuerliche Zwecke Wertermittlung als Grundlage für steuerliche Bewertungen und Nachweise.
Ablauf einer Immobilienbewertung
1
Kontaktaufnahme
Sie nehmen mit uns über das Kontaktformular, per E-Mail, per Telefon oder persönlich im Büro Kontakt auf und erläutern uns die Bewertungsaufgabe oder Ihr Anliegen.
2
Kostenangebot
Wir beraten Sie individuell zur Bewertungsaufgabe und erstellen Ihnen für Ihren konkreten Bewertungsfall ein kostenloses Angebot.
3
Auftragserteilung
Sie erteilen uns den Auftrag und wir stimmen wir ab, welche Unterlagen noch erforderlich sind und wer diese besorgt. Gleichzeitig vereinbaren einen Besichtigungstermin.
4
Ortstermin
Wir besichtigen das Bewertungsgrundstück und führen für alle Gebäude eine Innen- und Außenbesichtigung durch.
5
Bearbeitung
Wir werten die vorhandenen Informationen aus, beschaffen ggf. noch erforderliche Daten und fertigen das Wertgutachten an.
6
Versand
Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Gutachten per Post und sofern gewünscht auch per E-Mail.
Welche Unterlagen werden von Ihnen für eine Immobilienbewertung benötigt?
Die benötigten Unterlagen variiren je nach Auftragsumfang
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Wohn-/Nutzflächenberechnung
- Bruttogrundflächenberechnungen
- Grundrisspläne aller Geschosse
- Gebäudeschnitte und Ansichten
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Auskünfte aus dem Altlastenkataster
- Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen und Abgaben nach KAG
- Mietverträge/Pachtverträge oder Mietaufstellung mit
- Mietvereinbarungen
- Auskünfte zum Bauplanungsrecht (§30, §33, §34, §35 BauGB)
- Baubeschreibung
- Teilungserklärung
- Schlussabnahmeschein
- Auflistung durchgeführter Modernisierungen
- Vollmacht zur Akteneinsicht
Kontaktanfrage
Nutzen Sie das Formular für Ihre unverbindliche Anfrage.